GEDENKEN AN DIE OPFER DES NATIONALSOZIALISMUS
Erinnerungskultur
PRESSEMITTEILUNG vom 27.01.2023
Am 27. Januar, dem Tag der Befreiung von Auschwitz, gedenken wir jährlich der Opfer des Holocaust. Dieses Jahr stellt der Deutsche Bundestag die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgten Menschen in den Mittelpunkt. Erinnert werden soll gerade auch daran, dass zahlreiche Opfer nach dem Ende des Nationalsozialismus weiter diskriminiert wurden.
Millionen Menschen fielen dem Terrorregime der Nationalsozialisten zum Opfer. Sie wurden wegen ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, politischen Überzeugung, sexuellen Orientierung, ihres Lebensstils, ihrer persönlichen Merkmale oder ihrer körperlichen, geistigen und psychischen Konstitution verfolgt und ermordet. All jene Menschen verdienen es, dass wir ihrer Leben und ihrer Leiden gedenken.
Zahlreiche Opfer wurden jedoch auch nach 1945 gesellschaftlich und gesetzlich diskriminiert, so beispielsweise homosexuelle Männer. Durch Fortbestand des § 175 StGB standen sexuelle Handlungen zwischen Männern in DDR und BRD noch lange unter Strafe und auch heute gilt es, homophobe Vorurteile in unserer Gesellschaft zu überwinden. In diesem Sinne gehen mit dem Gedenken die Verpflichtung zur Aufarbeitung der Verbrechen und der Rehabilitierung der Opfer sowie ein umfassender Bildungsauftrag einher.
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