AUFARBEITUNG DER NS-„EUTHANASIE”-VERBRECHEN UND DER ZWANGSSTERILISATION VERBESSERN
Erinnerungskultur, Kultur und MedienPRESSEMITTEILUNG vom 28.06.2024
Am gestrigen Donnerstag hat sich der Deutsche Bundestag in 1. Lesung mit der Aufarbeitung der NS-„Euthanasie”-Verbrechen und der Zwangssterilisation beschäftigt.
Dazu schreibt die Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder, in deren Fachbereich als Kulturpolitikerin dieses Thema liegt:
„Es ist mehr als ein symbolischer Akt, wenn der Deutsche Bundestag noch einmal ausdrücklich festgestellt, dass die Opfer der NS-„Euthanasie” und die Opfer der Zwangssterilisation als Verfolgte des NS-Regimes anzuerkennen sind. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine nachhaltige Unterstützung der Gedenkstätten an Orten der ehemaligen „T4”-Tötungsanstalten ein.
Die sogenannten „Euthanasiemorde” an schätzungsweise 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen und die an etwa 400.000 Menschen durchgeführten Zwangssterilisationen waren ein besonders verabscheuungswürdiger Teil der menschenverachtenden rassistischen nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Bis heute fehlt ein koordinierter Zugriff auf die noch in ganz Deutschland und teilweise im Ausland in diversen Archiven existierenden Akten. Zwei konkrete Projekte sollen zeitnah umgesetzt werden, um diese Aufarbeitungslücken zu schließen:
1. Ein Rechercheprojekt unter Beteiligung u.a. des Instituts für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin an der Berliner Charité, der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, der Gedenkstätten an den Orten ehemaliger „Euthanasie”-Tötungsanstalten, der Arbeitsgemeinschaft Bund der „Euthanasie”-Geschädigten und Zwangssterilisierten (AG BEZ), den Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie geeigneten Vertreterinnen und Vertretern der Disability Studies, mit dem bundesweit Patienten- und Verwaltungsakten, darunter auch Personalunterlagen von Täterinnen und Tätern, lokalisiert, digitalisiert, konserviert und für die Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar gemacht werden sollen.
2. Eine nationale Fachtagung unter Beteiligung der genannten Institutionen soll vier große Themenkomplexe diskutieren:
- Archivierung, Digitalisierung und Konservierung der Akten
- Entwicklung einer Portallösung zur Verbesserung der Vernetzung von Gedenkstätten, medizinethischen/medizinhistorischen Instituten und Familienangehörigen von Opfern
- Unterstützung von medizinischen, psychiatrischen und pflegerischen Einrichtungen und von Betroffenen im Umgang mit historischen Akten
- Verankerung der historischen Ereignisse zur NS-„Euthanasie” und Zwangssterilisation in Bildung, Kulturvermittlung und der Ausbildung in medizinischen, psychiatrischen, psychotherapeutischen und pflegerischen Berufen
So kann die Aufarbeitung der NS-„Euthanasie”-Verbrechen und der Zwangssterilisationen einen großen Schritt nach vorne gebracht werden.“