NEUSTARTHILFE FÜR SOLO-SELBSTSTÄNDIGE
UncategorizedPRESSEMITTEILUNG vom 18.01.2022
Ab sofort können Solo-Selbständige aller Kunstbereiche sowie kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die einen pandemiebedingten Umsatzausfall haben, die Neustarthilfe 2022 beantragen. Darüber informiert die Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder in einer Pressemitteilung.
„Ich freue mich, dass es diese Möglichkeit nun gibt und wir eine kleine Unterstützung leisten können“, so Schieder, der als Mitglied des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien das Thema sehr am Herzen liegt.
Die Neustarthilfe 2022 gilt für die Monate Januar bis März 2022. Die maximale Förderung beträgt 4.500 Euro. Voraussetzung ist, dass coronabedingte Umsatzausfälle zu verzeichnen sind. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss in monatlichen Raten von 1.500 Euro gezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Die Neustarthilfe 2022 richtet sich an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können neben Solo-Selbständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.
Weitere Informationen dazu gibt es unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.