POSTGESETZ NACH 27 JAHREN REFORMIERT – VERLÄSSLICHE VERSORGUNG ZU GUTEN ARBEITSBEDINGUNGEN SICHERGESTELLT
Arbeit und Soziales, Digitalisierung und InfrastrukturPRESSEMITTEILUNG vom 13.06.2024
Heute hat der Deutsche Bundestag das geltende Postgesetz grundlegend reformiert. Die aktuellen Regelungen stammen noch weitegehend aus dem Jahr 1997, einer Zeit, in der digitale Kommunikation und Onlinehandel noch in den Kinderschuhen steckten. Heute werden in Deutschland täglich 60 Millionen Briefe und 10 Millionen Pakete verschickt. Das zeigt, wie wichtig ein verlässlicher und bezahlbarer Post- und Paketservice für alle Bürgerinnen und Bürger ist.
Vereinbart ist unter anderem, dass die Infrastrukturvorgaben nicht reduziert und damit die Anzahl der Filialen und Briefkästen erhalten und eine Verteilung auf die gesamte Fläche gesichert bleibt.
Darüber hinaus müssen sich zukünftig alle Unternehmen in ein Anbieterverzeichnis bei der Bundesnetzagentur eintragen und werden vorab auf Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde überprüft.
Zu besseren Arbeitsbedingungen werden auch die neuen Regelungen zum Umgang mit schweren Paketen beitragen. Neben einer Gewichtskennzeichnung müssen Pakete über 20 kg zukünftig von zwei Personen zugestellt werden, außer es steht ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung. „Bis Ende des Jahres wird in einer Verordnung definiert, welche Hilfsmittel hierfür in Frage kommen“, so Marianne Schieder mit Blick auf die Gesundheit der Zustellerinnen und Zusteller.
Die moderat verlängerten Laufzeiten mit gestiegener Zuverlässigkeit sorgen darüber hinaus bereits jetzt dafür, dass auf Nachtflüge zur Verteilung von Briefen verzichtet werden kann.
„Und schließlich freue ich mich sehr, dass wir auch die Nachhaltigkeit stärken: Mit einem neu eingeführten Umweltzeichen wird der Vergleich von Treibhausgasbelastungen zwischen unterschiedlichen Anbietern möglich sein!“, so Schieder zum Abschluss.