Sie haben Fragen? Rufen Sie gerne an! Büro Berlin: 030 / 227 - 72270 - Büro Wernberg: 09604 / 931 211

MdB Marianne Schieder erinnert an bisher weniger beachtete Opfer des Nationalsozialismus

Kultur und Medien, Wahlkreis
12. Februar 2020
MdB Marianne Schieder am Denkmal für die ermordeten Juden Europas

Der Bundestag stimmt morgen über die Anerkennung der von Nationalsozialisten als sogenannte „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten ab. Die SPD-Bundestagsfraktion legt einen umfassenden Antrag vor, der die beiden, lange Zeit vernachlässigten Opfergruppen, anerkennt. Um ein öffentliches Zeichen zu setzen, legt MdB Marianne Schieder morgen mit anderen Abgeordneten ihrer Fraktion Blumen an Stolpersteinen in Berlin ab, die verfolgten Obdachlosen gewidmet sind.

Vor wenigen Wochen wurde im Deutschen Bundestag der Befreiung von Auschwitz vor 75 Jahren gedacht. Eindrucksvoll führten die noch lebenden Zeitzeugen die unfassbaren Gräueltaten der Nationalsozialisten erneut vor Augen. Morgen setzt die SPD-Bundestagsfraktion ein weiteres Zeichen und erkennt die lange Zeit nicht berücksichtigten Opfergruppen des Nationalsozialismus, sogenannte ‚Asoziale‘ und ‚Berufsverbrecher‘, an. MdB Marianne Schieder macht als zuständige Berichterstatterin deutlich: „Unsere Geschichte darf sich nicht wiederholen. Kein Opfer ist je vergessen.“

Als sogenannte ‚Asoziale‘, die im Konzentrationslager den ‚schwarzen Winkel‘ tragen mussten, verfolgte das deutsche Regime unter anderem Obdachlose, Bettler, Prostituierte sowie schlicht auch Andersdenkende. Das betraf Menschen, die mindestens dreimal zu Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten verurteilt worden waren. ‚Berufsverbrecher‘ hatten ihre Strafen also verbüßt. Gegen sie lag zum Zeitpunkt der Inhaftierung in einem Konzentrationslager kein Tatverdacht vor. Ab 1942 wurden ferner verurteilte Straftäter aus den Justizvollzugsanstalten in Konzentrationslager überstellt, wo sie ebenfalls mit dem ‚grünen Winkel‘ gekennzeichnet wurden. „Absolut niemand saß zurecht im KZ. Kein Obdachloser, keine Prostituierte und auch niemand, der ein Verbrechen verübt hat“, unterstreicht die SPD-Abgeordnete Marianne Schieder.

Mit dem Antrag würde das Leid der Menschen anerkannt. Ihre Geschichten wolle die SPD-Bundestagsfraktion erzählen und der Öffentlichkeit in einer Wanderausstellung näherbringen. Außerdem stellt der Antrag klar, dass als sogenannte ‚Asoziale‘ und ‚Berufsverbrecher‘ Verfolgte Anspruch auf finanzielle Leistungen haben. Künftig werden diese Opfergruppen explizit in den Härterichtlinien zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz als antragsberechtigte Leistungsempfänger genannt. „Dies ist ein wichtiges Zeichen für die Opfer, deren Nachkommen und unsere gesamte Gesellschaft“, so die Abgeordnete weiter.

Die wissenschaftliche Aufarbeitung soll insbesondere durch die Stiftung „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“, die die Erinnerung an alle Opfer des NS-Regimes wachhalten soll, und die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg erfolgen. Das Oberpfälzer KZ wurde von den Nationalsozialisten als „Grünes Lager“ gegründet, wo viele sogenannte „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ durch Zwangsarbeit bis in den Tod gequält wurden.


Kategorien

Archiv

Reden