Holmeier und Schieder: 350.000 Euro Bundesförderung für das Projekt der Barmherzigen Brüder Reichenbach – „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ für Menschen mit Behinderungen
Bundesförderung, InklusionDie Bundestagabgeordneten Karl Holmeier (CSU) und Marianne Schieder (SPD) überbringen frohe Kunde aus Berlin für den Bundeswahlkreis Schwandorf/Cham.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird den Verein zur Durchführung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung in den Landkreisen Cham und Schwandorf e.V., getragen von den Barmherzigen Brüder Reichenbach, mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 350.670,66 Euro bei dem in Cham ansässigen Projekt der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ für Menschen mit Behinderungen unterstützen. Die Gesamtkosten des Projektes liegen bei knapp über 370.000 Euro. Der entsprechende Bewilligungsbescheid ist auf dem Weg nach Cham.
Für Karl Holmeier und Marianne Schieder hat die Teilhabe behinderter Menschen bzw. von Behinderung bedrohter Menschen sehr hohen Stellenwert: „‘Nicht über uns, mit uns!‘ ist der eindringliche Slogan, wenn es um die Belange der Menschen mit Behinderung geht. Das Thema Inklusion ist eines der gesellschaftlich bedeutendsten Aufgaben der Zukunft. Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Mit dem Bundesteilhabegesetz haben wir einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention getan. Seine Umsetzung werden wir in den kommenden Jahren intensiv begleiten und gleichzeitig die Teilhabe weiter fördern – so ist es im Koalitionsvertrag der Großen Koalition festgeschrieben.“
Das Projekt in den Landkreisen Schwandorf und Cham im Detail
Die Barmherzigen Brüder Reichenbach und ihr Verein zur Durchführung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung in den Landkreisen Cham und Schwandorf e.V. werden eine Beratungsstelle aufbauen, die ihren Sitz in Cham hat. Die Beratung soll dort durch Personen mit einer fachspezifischen Ausbildung (Sozialpädagogen, Juristen) erfolgen, die selbst Betroffene im Sinne eines Teilhabebedarfes sind oder durch Personen mit einer fachspezifischen Ausbildung im Tandem mit Betroffenen im Sinne eines Teilhabebedarfes.
Wesentlicher Inhalt der Beratungsaufgaben ist die umfassende und unabhängige Darstellung, welche Leistungen Teilhabeberechtigten nach dem Bundesteilhabegesetz zustehen und wie sie diese Leistungen in Anspruch nehmen können. Es soll eine Begleitung bei der Antragstellung, gegebenenfalls und auf Wunsch eine Begleitung in Teilhabegremien erfolgen (z.B. Budget- und Personenkonferenzen, Gesamtplanverfahren, Teilhabeplanung). Beratende Unterstützung kann auch hinsichtlich der Zukunftsplanung und bei der Erschließung des Sozialraumes geleistet werden. Die Berater erschließen ein Netzwerk von Betroffenen, Professionellen und Ehrenamtlichen und vermitteln bei Bedarf an entsprechende Fachberatungsstellen. Die Beratungsstelle übernimmt allerdings keine rechtliche Prozessvertretung.
Hintergrund
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert ab dem 1. Januar 2018 auf der Grundlage des neuen § 32 SGB IX niedrigschwellige, von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Beratungsangebote zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen. Besonderes Augenmerk der Förderung liegt auf dem Ausbau der Beratungsmethode des Peer Counselings, der Beratung von Betroffenen durch Betroffene. Es gilt, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Leistungsberechtigen im sozialrechtlichen Dreieck zu fördern und ihnen eine ihren Wünschen entsprechende Lebensplanung und -gestaltung zu ermöglichen.