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Hilfen für Behindertenwerkstätten. MdB Marianne Schieder: Schutz und Versorgung von Menschen mit Behinderung sicherstellen

Arbeit und Soziales, Inklusion
08. Juli 2020

Wegen der COVID-19-Pandemie mussten viele Einrichtungen der Behindertenhilfe schließen. Das bedeutete für die Werkstätten eine enorme Herausforderung und über Monate hinweg ein niedrigeres Arbeitsergebnis. Für die Beschäftigten mit Behinderung hatte dies zur Folge, dass ihre Entgelte gesunken oder ganz entfallen sind.

„Die Beschäftigten in den Werkstätten leisten wichtige Arbeit, die unsere Anerkennung verdient. Dazu gehört auch, ihre Verdienstausfälle abzumildern, die durch Arbeitsausfall in Zeiten der Pandemie entstehen“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder.

Die Bundesregierung hat auf diese Herausforderung entschlossen reagiert und mit den Sozialschutz-Paketen und dem Konjunkturprogramm umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung auf den Weg gebracht. Ziel ist die Abmilderung der Folgen der der COVID-19-Pandemie auf die Arbeitsentgelte der in entsprechenden Werkstätten Beschäftigten mit Behinderungen. Die  neuen Regelungen wurden notwendig, weil ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Menschen mit Behinderung, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, nicht in Betracht kommt.

„Besonders wichtig ist dabei, dass wir die Situation von Menschen mit Behinderung in den Blick nehmen und berücksichtigen. Denn sie treffen die Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie oft besonders hart, auch weil soziale Einrichtungen ihre Dienste vielfach nicht wie gewohnt anbieten können. Ihnen fehlen die Tagesstruktur und die sozialen Kontakte. Ihren Schutz und ihre Versorgung sicherzustellen, ist unsere gemeinsame Aufgabe“, betont MdB Marianne Schieder.

„Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung geben wir nun den Ländern die Möglichkeit, aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe fehlendes Entgelt auszugleichen“, so die Abgeordnete weiter. „Dazu haben wir mit den Ländern eine pragmatische Lösung gefunden, zu der auch der Bund rund 70 Mio. Euro beisteuert.“ Die Verordnung soll rückwirkend zum 1. März in Kraft treten.


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