DENKMALSCHUTZ-SONDERPROGRAMM XII MDB MARIANNE SCHIEDER: GROSSARTIGE VORAUSSETZUNGEN FÜR KULTURDENKMÄLER
Bundesförderung, Kultur und MedienPRESSEMITTEILUNG vom 17.01.2023
„Der Deutsche Bundestag hat vor wenigen Wochen den Haushalt 2023 beschlossen. Als Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien freue ich mich, dass wir für ein neues Denkmalschutz-Sonderprogramm XII (DS XII) in diesem Haushalt zusätzliche 50 Millionen Euro bereitgestellt haben“, berichtet die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder.
Die Förderung richtet sich an national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler. Antragssteller/Projektträger können hierbei die Länder bzw. andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder gar Privatpersonen sein.
„Gerade für den ländlichen Raum sind das großartige Voraussetzungen. Unsere Region hat so viel an Kulturschätzen und Denkmälern zu bieten. Diese Zeugnisse der Vergangenheit sind unser kulturelles Erbe, worauf wir gemeinsam stolz sein können. Historische Denkmale und Gebäude sind unwiederbringlich und deshalb so schützenswert“, unterstreicht die Abgeordnete.
Die Kulturpolitikerin Marianne Schieder hatte in den vergangenen Jahren maßgeblich bei Förderungen von Denkmalschutzprojekten ihres Wahlkreises mitgewirkt. So erhielt die Pfarrei Trausnitz für die Sanierung der Versöhnungskirche mit Sachensturm 2020 einen Bundeszuschuss von 670.000 Euro.
Eingesetzt werden können die Fördermittel ausschließlich für Substanzerhaltung oder Restaurierungen im Sinne der Denkmalpflege. Hieraus kann auch die Sanierung und Modernisierung von Orgeln gefördert werden. Dabei übernimmt der Bund die Hälfte der Kosten für die förderfähigen Maßnahmen, die anderen 50 Prozent müssen von den Antragstellern anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Die Antragstellung erfolgt über das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege. Dort muss sodann die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals festgestellt und im Anschluss der Antrag samt Stellungnahme mit Frist 31.03.2023 an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gesendet werden. Deshalb ist es ratsam, beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege nachzufragen, bis wann dort die Anträge eingegangen sein müssen, um eine sichere und rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten.