Sie haben Fragen? Rufen Sie gerne an! Büro Berlin: 030 / 227 - 72270 - Büro Wernberg: 09604 / 931 211

NEUSTARTHILFE FÜR SOLO-SELBSTSTÄNDIGE

Uncategorized
19. Januar 2022

Marianne Schieder, MdB, SPD. Copyright: photothek.net

PRESSEMITTEILUNG vom 18.01.2022

Ab sofort können Solo-Selbständige aller Kunstbereiche sowie kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die einen pandemiebedingten Umsatzausfall haben, die Neustarthilfe 2022 beantragen. Darüber informiert die Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder in einer Pressemitteilung.
„Ich freue mich, dass es diese Möglichkeit nun gibt und wir eine kleine Unterstützung leisten können“, so Schieder, der als Mitglied des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien das Thema sehr am Herzen liegt.


Die Neustarthilfe 2022 gilt für die Monate Januar bis März 2022. Die maximale Förderung beträgt 4.500 Euro. Voraussetzung ist, dass coronabedingte Umsatzausfälle zu verzeichnen sind. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss in monatlichen Raten von 1.500 Euro gezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Die Neustarthilfe 2022 richtet sich an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können neben Solo-Selbständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.

Weitere Informationen dazu gibt es unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Positiv ist weiter, dass die Rückzahlungsfrist für im Jahr 2020 zu viel erhaltene Hilfen aus dem ersten Corona-Hilfsprogramm auf den 31.12.2022 ausgeweitet wurde. Das ist insbesondere für jene Unternehmen und Solo-Selbständige aus dem Kultur- und Medienbereich wesentlich, die aktuell weitere Einbußen aus den bestehenden Beschränkungen bzw. coronabedingte Umsatzausfälle hinnehmen müssen.

„Mir ist sehr bewusst, dass die Corona-Pandemie besonders den Kulturbereich gebeutelt hat. Dies gilt insbesondere auch im ländlichen Raum. Deswegen müssen Bund und Länder hier weiterhin alles tun, um die Situation zu verbessern.

In diesem Zusammenhang erwarte ich dringend vom bayerischen Ministerpräsidenten, dass er endlich die Ungleichbehandlung von Wirtshäusern auf der einen und Kinos und Kultureinrichtungen auf der anderen Seite in Bayern beendet und gleiche Zugangsvoraussetzungen schafft“, so Schieder zum Abschluss.


Kategorien

Archiv

Reden