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NEUSTARTHILFE FÜR SOLOSELBSTSTÄNDIGE: Antragstellung für Oktober bis Dezember 2021 ab sofort möglich

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15. Oktober 2021

Berlin, 08.05.2019

PRESSEMITTEILUNG vom 15.10.2021

Von der Corona-Pandemie betroffene Soloselbständige können ab sofort Direktanträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Darüber informiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder. Sie können damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung für diesen Zeitraum erhalten. Die Antragsstellung erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Auch die Förderbedingungen sind in Form von umfassenden FAQ-Listen auf dieser Website veröffentlicht.

„Die bis Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus ist inhaltlich unverändert zur Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 und führt die guten und bewährten Förderbedingungen fort. Wir unterstützen damit die Soloselbstständigen, die Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen“, macht die Abgeordnete deutlich.

Antragsberechtigt für die Direktantragstellung Neustarthilfe Plus, die ab sofort startet, sind – wie auch bislang – Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften sowie weitere Personengruppen, wie sogenannte kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständig Beschäftigte. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Selbständigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird und dass höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt wird.

Auch die verlängerte Neustarthilfe Plus wird als Vorschuss ausgezahlt. Soloselbständige, die bereits die Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können bis 31. Dezember 2021 einen neuen Antrag für die Monate Oktober bis Dezember 2021 stellen.


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