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MEILENSTEIN FÜR DEN KLIMASCHUTZ – BUNDESTAG VERABSCHIEDET GEBÄUDEENERGIEGESETZ MDB MARIANNE SCHIEDER: EIN GUTES GESETZ UND EIN BEDEUTENDER SCHRITT FÜR DEN KLIMASCHUTZ“ 

Klimaschutz, Wirtschaft, Energie, Mobilfunk, Wohnen
11. September 2023

Marianne Schieder, MdB, SPD. Copyright: photothek.net

PRESSEMITTEILUNG vom 08.09.2023:

Heute hat der Deutsche Bundestag das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Nach monatelangem Ringen sei es gelungen, klimafreundliches Heizen für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar zu machen. Ebenso lege das Gesetz einen klaren Fahrplan für die Wärmewende fest.

„Wir haben mit dem Gesetz zweierlei geschafft“, so Marianne Schieder: „Wir müssen jetzt mit der Wärmewende beginnen, um in gut 20 Jahren in Deutschland klimaneutral zu sein. Ebenso muss die Wärmewende für alle bezahlbar sein.“

Mit dem Gebäudeenergiegesetz sei darüber hinaus eine umfassende Förderung beschlossen worden: „Deshalb muss niemand Angst vor den Kosten beim Heizungstausch haben!“, so Schieder.

Es werde eine Sockelförderung von 30 % für alle eingeführt, zusätzlich gibt es eine Förderung von 30 % für Eigenheimbesitzerinnen und –besitzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro.

Ein Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % der Investitionskosten wird ab 2028 eingeführt, der alle 2 Jahre um 3 % abnimmt. Das bedeutet, dass Personen, die jetzt ihre alte Heizung gegen eine klimafreundliche Heizung austauschen, bis zu 50 % der Investitionskosten als Förderung erhalten können. Dies decke oft die Mehrkosten für die Investition in eine klimafreundliche Heizung, die sich langfristig aufgrund geringerer Betriebskosten rentiere. Etwa 40 % der Eigentümerinnen und Eigentümer könnten auch von der zusätzlichen Förderung profitieren, sodass sie insgesamt bis zu 70 % Förderung erhalten werden. Außerdem wurde festgelegt, dass die Kosten für eine neue Heizung nur begrenzt auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen, wodurch die Miete aufgrund einer neuen Heizung nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter steigen darf.

„Im Nachhinein muss man sagen: Viele Kritikpunkte am Regierungsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes waren unbegründet.“, so Schieder.

„Kurzum: Das Gesetz sorgt dafür, dass funktionierende Heizungen weiterhin betrieben und repariert werden können. Wer eine neue Heizung benötigt, wird unterstützt“.

Ebenso werde die kommunale Wärmeplanung vorangetrieben, so Schieder. Erst wenn diese vorliege, könnten Hausbesitzerinnen und -besitzer sinnvoll entscheiden, welche Heizung am besten passt.“


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