MEHR BEFUGNISSE UND DAMIT MEHR RECHTSSICHERHEIT IM NOTFALLEINSATZ
Gesundheit und PflegePRESSEMITTEILUNG vom 29.01.2021
Gestern wurde im Bundestag die aus Sicht der SPD dringend überfällige .echtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter beschlossen. Damit können sie künftig im Notfalleinsatz auch in Abwesenheit des Notarztes oder der Notärztin eigenverantwortlich notwendige heilkundliche Maßnahmen durchführen, ohne gegebenenfalls Strafen fürchten zu müssen.
„Wenn Notfallsanitäterinnen und -sanitäter gerufen werden, kommt es auf jede Sekunde an. Sie sind oft als Erste vor Ort und müssen daher bis zum Eintreffen des Notarztes anhand ihres erlernten Wissens Notfallpatientinnen und Patienten umfassend versorgen können“, betont die Abgeordnete Marianne Schieder. Bislang konnten sie im Fall von lebensbedrohlichen Zuständen des Patienten ihr lebensrettendes Wissen nur auf Anweisung eines Notarztes einsetzen. Sie mussten sich in diesem Fall auf einen rechtfertigenden Notstand berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begründen. „Wir haben diesen Zustand mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz nun beendet. Denn es hat im Bundesrat mit ihrer Initiative den Stein ins Rollen gebracht“, ergänzt Marianne Schieder zufrieden.
Schon bei Beschluss des Notfallsanitätergesetzes hat die SPD-Bundestagsfraktion eine derartige Klarstellung gefordert, die damals aber von CDU/CSU und FDP abgelehnt wurde. Heute ist es endlich gelungen, den Knoten zu durchschlagen und Klarheit zu schaffen. „Von nun an können Notfallsanitäterinnen und -sanitäter eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen ergreifen. Das ist auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten unerlässlich“, begrüßt Marianne Schieder die Änderung des Notfallsanitätergesetzes.