Sie haben Fragen? Rufen Sie gerne an! Büro Berlin: 030 / 227 - 72270 - Büro Wernberg: 09604 / 931 211

KOMMUNALES FÖRDERPROGRAMM AUS DEM AKTIONSPROGRAMM NATÜRLICHER KLIMASCHUTZ GESTARTET MDB MARIANNE SCHIEDER: ERHÖHUNG DER LEBENSQUALITÄT IN KOMMUNEN

Bundesförderung, Klimaschutz
21. Juli 2023

Berlin, 08.05.2019

PRESSEMITTEILUNG vom 21.07.2023

„Das jetzt gestartete Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) hat sich zum Ziel gesetzt, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern, ihre Klimaschutzleistung zu stärken und damit einen dauerhaften Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“ Darüber informiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder.

Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2028 Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit.

Gefördert werden Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt der biologischen Vielfalt leisten und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen.

Dazu zählen Maßnahmen zur naturnahen und biodiversitätsfördernden Begrünung von Dörfern und Städten in ländlichen Regionen oder die Entsiegelung von Böden und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen.

Die Obergrenze der Förderquote beträgt im Regelfall 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen können eine erhöhte Förderquote bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Antragsberechtigt sind Kommunen sowie (inter)kommunale Zweckverbände. Auch Kooperationsprojekte durch den Zusammenschluss mehrerer antragsberechtigter Kommunen oder Zweckverbände sind möglich.

Das Antragsverfahren für die Förderung ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen interessierte Kommunen oder Zweckverbände eine aussagefähige Projektskizze über das elektronische Formularsystem des Bundes „easy-Online“ ein (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Erfüllt eine Projektskizze die formellen und inhaltlichen Anforderungen und wird im Wettbewerb ausgewählt, wird das Projekt in einer zweiten Stufe zur formellen Antragstellung aufgefordert.

Skizzeneinreichungen sind vom 01.08. bis zum 30.09.2023 möglich.

Weitere Informationen finden sich unter www.bmuv.de/natuerlicher-klimaschutz.


Kategorien

Archiv

Reden