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WahlkreisPRESSEMITTEILUNG vom 31.03.2021
Zwei Millionen Euro Unterstützung für landwirtschaftliche Museen in ländlichen Räumen. Neues Investitionsprogramm des Landwirtschaftsministeriums startet am 1. April 2021
Mit zwei Millionen Euro unterstützt ein neues Soforthilfeprogramm ab dem 1. April 2021 die Entwicklung und Modernisierung von Landwirtschaftsmuseen in ländlichen Räumen. Darüber informiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder
Das neue Investitionsprogramm ist Teil des „Soforthilfeprogramms Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Es richtet sich gezielt an landwirtschaftliche Museen in Städten und Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern oder Orten mit ländlichem Charakter. Ausstellungsschwerpunkte müssen mit den Themen Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei verknüpft sein.
Dies ist ein großer Erfolg für die Museen in ländlichen Räumen und ein echter Beitrag zu gleichwertigen Lebensbedingungen – denn so können die vielfach ehrenamtlich getragenen Museen in ländlichen Räumen ihre wertvolle Arbeit auch zukünftig leisten. Durchgeführt wird die Maßnahme vom Deutschen Verband für Archäologie e.V. (DVA).
MdB Marianne Schieder erklärt dazu: „Ich empfehle jeder Initiative in unserer Region, sich um die Fördermittel aus dem Soforthilfeprogramm des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu bewerben. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass kleine, regional verankerte Museen jede Unterstützung zur Weiterentwicklung gebrauchen können.“ Die Abgeordnete betonte, dass die Förderung durch das Programm gerade in der aktuellen Situation elementare Investitionen für die oft von ehrenamtlich Engagierten getragenen Vereine und Initiativen der landwirtschaftlichen Museen unterstützen kann.
Eine Förderung bis zu 50.000 Euro kann ab dem 1. April 2021 beim DVA auf der Webseite www.dva-soforthilfeprogramm.de beantragt werden. Dort sind alle Details der Ausschreibung zu finden. Die Prüfung und Bewilligung der Anträge erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.