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DIGITALISIERUNG RETTET TIERE

Ernährung und Landwirtschaft
01. April 2021

PRESSEMITTEILUNG vom 01.04.2021

Der Bund fördert die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung: Jetzt Förderung beantragen!

Jedes Jahr werden Rehkitze im Frühjahr bei Mäharbeiten verletzt oder getötet, da sie von den Ricken in Wiesen und Futteranbauflächen abgelegt werden und sich bei Gefahr des anrückenden Mähwerks instinktiv ducken. Damit fallen die Rehkitze den Mäharbeiten zum Opfer, wenn sie nicht rechtzeitig entdeckt werden.

„Bis zum 01. September 2021 können eingetragene Vereine, die sich für die Rettung von Rehkitzen einsetzen, Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen, um Drohnen anzuschaffen. Pro Verein werden bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst“, informiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder.

„Insgesamt stellt das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) drei Millionen Euro zur Verfügung, um die Anschaffung von geeigneten Drohnen zu unterstützen, mit denen zeitsparend und effektiv Grünland- und Ackerfutterflächen vor der Mahd insbesondere nach Rehkitzen abgesucht werden können, um sie vor dem Mähtod zu retten und so zum Tierschutz beizutragen“, unterstreicht die Abgeordnete. MdB Marianne Schieder: „Digitalisierung rettet Tiere!“

Was wird gefördert?

Die Drohnen müssen eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten und eine Home-Return-Funktion besitzen. Die Anschaffung des Steuerungsgeräts sowie bis zu zwei Ersatzakkumulatoren und ein Transportbehältnis sind ebenfalls förderfähig.

Hingegen sind von der Förderung ausgeschlossen: Kosten für Schulungen und Einweisungen in das Gerät, Kosten für die Pflege und Wartung, Eigenleistungen, erforderliche Betriebsmittel sowie das Erlangen eines Drohnenführerscheins oder einer Fluglizenz.

Zweistufiges Verfahren

Eingetragene Kreisjagdvereine oder eingetragene Vereine, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes oder die Rettung von Wildtieren gehören, finden unter www.ble.de/rehkitzrettung alle Informationen zur Förderung sowie den Onlineantrag. Das Antragsverfahren ist zweistufig: Anträge auf die Förderung können bis zum 01. September 2021 gestellt werden; Anträge auf Auszahlung der Fördersumme bis zum 30. September 2021.

Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 0228 6845-2797, per Fax 030 1810 6845 -294 oder per E-Mail an rehkitzrettung@ble.de zur Verfügung.


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