Sie haben Fragen? Rufen Sie gerne an! Büro Berlin: 030 / 227 - 72270 - Büro Wernberg: 09604 / 931 211

BUNDESPROGRAMM “SANIERUNG KOMMUNALER EINRICHTUNGEN IN DEN BEREICHEN SPORT, JUGEND UND KULTUR” — START DER FÖRDERRUNDE 2023 MDB MARIANNE SCHIEDER: WEITERE 400 MILLIONEN EURO FÜR ENERGETISCHE SANIERUNG

Bundesförderung
21. Juni 2023

Berlin, 08.05.2019

PRESSEMITTEILUNG vom 20.06.2023

„Ich freue mich sehr, dass es in den parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2023 gelungen ist, das erfolgreiche Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) neu aufzulegen. Insgesamt 400 Millionen Euro stehen mit dem Förderaufruf für neue Projekte bereit“, berichtet die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder.

Damit würden erneut überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel unterstützt. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.

„Auch unsere Kommunen müssen ihre öffentliche Infrastruktur und Begegnungsorte an die Klimaentwicklung anpassen. Sportstätten, Schwimmhallen, Jugend- und Kulturzentren sind wichtige Orte des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der sozialen Teilhabe. Ich begrüße es sehr, dass wir Städte und Gemeinden mit dem Bundesprogramm weiterhin dabei unterstützen können, ihre wichtige soziale Infrastruktur vor Ort zu erhalten“, unterstreicht die Abgeordnete.

Die Kommunen können sich mit zukunftsweisenden Projekten für die Sanierung ihrer Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur mit dem Schwerpunkt auf Sportstätten bis zum 15. September 2023 digital für eine Förderung bewerben. Weitere Informationen sowie den Projektaufruf 2023 gibt es hier: www.bbsr.bund.de/sjk2023

Die Zuschusshöhe des Bundes (Förderquote) liegt wie bisher bei bis zu 45 Prozent (Bundesanteil) an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei nachgewiesener Haushaltsnotlage der Kommune bei 75 Prozent. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel mindestens 1 Million Euro betragen. Die maximale Förderhöhe beträgt 6 Millionen Euro.


Kategorien

Archiv

Reden