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BUND VERGIBT ANERKENNUNGSPRÄMIEN FÜR BUCHHANDLUNGEN

Wahlkreis
10. September 2021

PRESSEMITTEILUNG vom 09.09.2021


MdB Marianne Schieder: Buchhandlungen können bis zu 25.000 Euro erhalten

„Der Bund lobt im Rahmen des Konjunkturprogramms NEUSTART KULTUR bis zu 1.030 Anerkennungsprämien für Buchhandlungen aus, die sich trotz schwieriger Pandemie-Bedingungen doch in besonderer Weise um die literarische Vielfalt in Deutschland verdient gemacht haben“, informiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder
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Vergeben werden die Zuwendungen in drei Kategorien: Für besondere Leistungen sind bis zu 900 Anerkennungsprämien in Höhe von jeweils 8.000 Euro vorgesehen, für herausragende Leistungen bis zu 100 Prämien mit jeweils 15.000 Euro und für Spitzenleistungen bis zu 30 Prämien mit je 25.000 Euro. Die Prämien stehen den Buchhandlungen für Investitionen in ihren Geschäftsbetrieb frei zur Verfügung.

„Während des Lockdowns haben viele Buchhändlerinnen und Buchhändler mit kreativen Initiativen den Zugang zum Kulturgut Buch jenseits der großen Onlineplattformen aufrechterhalten. Vom kontaktlosen Abholen bis zum kostenlosen Zustellservice haben sie in diesen schwierigen Zeiten direkt vor Ort für Nachschub an Lesestoff gesorgt und zuweilen sogar eine neue Lust am Lesen geweckt. Damit haben sie gerade angesichts der Schließungen während der Pandemie einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Lebens geleistet. Dieses Engagement würdigt der Bund mit der Anerkennungsprämie und stärkt damit die Buchhandlungen als unverzichtbare Kulturorte.“

Die Anerkennungsprämien werden über den Börsenverein des Deutschen Buchhandels (BoeV) vergeben. Anhand eines referenzbasierten Punktesystems werden die Leistungen der Buchhandlungen in den vergangenen zwei Jahren bewertet. Das Punktesystem berücksichtigt hierbei insbesondere die Beiträge der Buchhandlungen zur literarischen Vielfalt. Die Prämien werden in den einzelnen Kategorien je nach erreichter Punktezahl vergeben. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2022.

Weitere Informationen sind abrufbar auf der Website des Börsenvereins www.boersenverein.de/anerkennungspraemie <http://www.boersenverein.de/anerkennungspraemie> .
Anträge können dort ab dem 15. September 2021 gestellt werden.


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