Sie haben Fragen? Rufen Sie gerne an! Büro Berlin: 030 / 227 - 72270 - Büro Wernberg: 09604 / 931 211

ANTRAGSTELLUNG IM KFW-SONDERPROGRAMM BIS 30. APRIL 2022 VERLÄNGERT

Uncategorized
03. Dezember 2021

Marianne Schieder, MdB, SPD. Copyright: photothek.net

PRESSEMITTEILUNG vom 03.12.2021

MdB Marianne Schieder: Kredithöchstbeträge werden erneut angehoben

„Angesichts der aktuellen pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die KfW die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022 und erhöhen erneut die Kreditobergrenzen. Hierdurch steht das großvolumige KfW-Sonderprogramm weiterhin Unternehmen aller Größen und Branchen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarf zur Verfügung“, informiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder.

Das KfW-Sonderprogramm ist am 23. März 2020 gestartet und leistet einen enormen Beitrag zur Abfederung der Corona-Krise. Zum Stichtag 25. November 2021 wurden Zusagen an über 145.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von über 52 Mrd. Euro getätigt.

Die Abgeordnete betont: „Besonders die KfW-Corona-Hilfen waren und sind in dieser schwierigen Zeit eine große Unterstützung für viele Unternehmen in Deutschland. Sie dienen  der Investitionsfinanzierung, als Liquiditätshilfen zur Gewährleistung des laufenden Betriebs sowie zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen wegen Umsatzrückgängen, Schließungen oder Lieferengpässen aufgrund der Corona-Krise. Auch in meinem Wahlkreis profitieren vor allem kleine und mittelständische Unternehmen vom KfW-Sonderprogramm.“

Die Änderungen im Überblick:

Unternehmen erhalten zusätzliche Planungssicherheit, indem die Antragsfrist im KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 30. April 2022 verlängert wird.

Im KfW-Sonderprogramm werden Unternehmen künftig mit deutlich höheren maximalen Kreditbeträgen für Kleinbeihilfen unterstützt. Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig

.          für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro)

.          für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,5 Mio. Euro (bisher 1,125 Mio. Euro),

.          für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro).

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 1,8 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro erhöht.

Weitere Informationen gibt es unter www.kwf.de <http://www.kwf.de> .


Kategorien

Archiv

Reden